Schulpflicht Stichtag


Die Schulverwaltung weist darauf hin, dass alle Kinder, die bis zum 30. September 2025 das sechste Lebensjahr vollenden, am 1. August 2025 schulpflichtig werden und für den Besuch einer Grundschule angemeldet werden müssen. Kinder, die nach dem 30. September 2025 sechs Jahre alt werden, können in die Schule aufgenommen werden, wenn sie schulfähig sind.

Die Erziehungsberechtigten werden in den nächsten Tagen auf dem Postweg Informationen über die Anmeldung sowie ein Anmeldeformular erhalten.


Die Anmeldung der Schulanfängerinnen und -anfänger erfolgt zentral bei der Schulverwaltung der Stadt Iserlohn und muss bis spätestens 11. Oktober vorgenommen werden. Über das Serviceportal der Stadt Iserlohn unter www.iserlohn.de/aktuelles kann die Anmeldung online erfolgen.

Alternativ kann der ausgefüllte Anmeldebogen an die Schulverwaltung übersandt werden:


Stadt Iserlohn, Schulverwaltung, Postfach 2462, 58634 Iserlohn oder in den

Bürgerservice-Stellen Stadtmitte, Theodor-Heuss-Ring 31, Letmathe, Von-der-Kuhlen-Straße 14, und

in Hennen, Hennener Bahnhofstraße 20a, sowie in den Grundschulen abgegeben werden.


Für Rückfragen zur Anmeldung steht das Team der Schulverwaltung unter den Durchwahlen 02371/217-1853, -1857 oder -1850 sowie nach vorheriger Terminvereinbarung in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

Die Schulverwaltung befindet sich im Stadthaus Bömberg, Bömbergring 37.



Grundsätzlich können die Eltern im Rahmen der Aufnahmekapazität ihre Kinder an einer Grundschule ihrer Wahl anmelden, auch an der katholischen Bekenntnisschule. Jedes Kind hat einen vorrangigen Anspruch auf die Aufnahme in die wohnortnächste Schule. Im Zusammenhang mit der freien Schulwahl bieten die Iserlohner Grundschulen den Eltern an, sich vor Ort in der jeweiligen Schule über deren pädagogische Arbeit zu informieren (bitte mit der jeweiligen Grundschule Kontakt aufnehmen). Die Eltern, die ihr Kind bei der Schulverwaltung angemeldet haben, werden nach den Herbstferien von der gewünschten Grundschule eingeladen, ihr Kind dort persönlich vorzustellen. Die Schulleitung entscheidet über die Aufnahme in die gewünschte Schule.


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